Allgemeines:
Die USA sind weltweit am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen. Die US-Regierung stellt Unternehmen weitreichende Hilfsprogramme zur Verfügung. Das Konjunkturprogramm „Coronavirus Aid, Relief and Economic Security“ (CARES) nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen können an den CARES-Fördermaßnahmen partizipieren.
Förderung von KMU:
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 500 Mitarbeitern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können zinsgünstige Kredite erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Darlehen, die zur Auszahlung von Gehältern und Sozialversicherungsabgaben zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 eingesetzt werden, sind von der Rückzahlung befreit.
Die U.S. Small Business Administration (SBA), die staatliche Behörde zur Förderung von KMU, stellt auf Ihrer Homepage weiterführende Informationen zur staatlichen Hilfe bereit: https://www.sba.gov/page/coronavirus-covid-19-small-business-guidance-loan-resources
Die regionalen Wirtschafsförderungsagenturen der SBA, die Small Business Development Centers (SBDC), gewähren Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen: https://bit.ly/3bKBAUZ
Förderung von größeren Unternehmen:
Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern können Darlehen und Staatsbürgschaften in Anspruch nehmen. Diese Unternehmen können einen zeitlichen Aufschub der Einkommensteuer sowie eine befristete Befreiung von Steuervorauszahlungen beantragen.
Nützliche Kontakte:
Select USA
Staatliche Investitionsförderagentur des Handelsministeriums der USA
https://www.selectusa.gov/State-Investment-Officials
U.S. Small Business Administration (SBA)
US-Bundesbehörde zur Unterstützung von KMU
NRW.Europa/ ZENIT GmbH
Vermittlung von Handels- und Kooperationspartnern im Ausland
https://www.zenit.de/beratung/internationalisierung/kooperationspartnervermittlung/
Redaktion: NRW.Europa (NRW.BANK), Telefon: +49 211 91741-4000, E-Mail: europa@nrwbank.de