In Bezug auf die Coronavirus-Krise umfasst das Programm der deutschen Ratspräsidentschaft die drei Schwerpunkte Krisenmanagement, Exit-Strategie und wirtschaftlichen Wiederaufbau. Es geht darum, die europäische Wirtschaft gestärkt aus der aktuellen Krise herauszuführen.
Vorrangiges Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird es sein, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union auch unter diesen erschwerten Bedingungen sicherzustellen, die Bewältigung der Krisenfolgen in Abstimmung mit den europäischen Partnern zu koordinieren und Solidarität zwischen den einzelnen Mitgliedsländern zu gewährleisten. Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ bilden die Umsetzung des Green Deal und die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft hin zu Klimaneutralität sowie die Forcierung von Digitalisierung in Unternehmen und Gesellschaft inhaltliche Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft.
Im Rat der Europäischen Union kommen die Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, um die Politik auf EU-Ebene zu gestalten. Zentrale Aufgaben des Rates der EU sind die Verhandlung und der Erlass von Gesetzgebungsakten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Co-Gesetzgeber. Das Initiativrecht, also das Recht, Gesetzgebungsakte vorzuschlagen, liegt grundsätzlich bei der EU-Kommission.
Der Vorsitz wird mit dem Jahreswechsel 2020/21 von Deutschland an Portugal übergehen.
Weitere Informationen unter: www.eu2020.de