Mit Wirkung zum 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten, allerdings existiert ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem UK existiert bisher noch nicht. Um einen „No-Deal-Brexit“ vorerst zu verhindern, wurde eine Übergangsfrist beschlossen, in dem für das UK weiterhin das Unionsrecht gilt. Diese Frist endet zum 01.01.2021. Zu diesem Zeitpunkt scheidet das UK aus dem Binnenmarkt und Zollunion aus. Unabhängig davon, ob die Verhandlungen über ein Abkommen noch erfolgreich zu Ende gebracht werden können, werden sich die bilateralen Beziehungen maßgeblich verändern.
In Vorbereitung auf die beiden möglichen Szenarien hat die EU-Kommission nun einen Leitfaden veröffentlicht, mit dem sich Unternehmen, staatliche Behörden sowie Bürger*innen vorab informieren und vorbereiten können.
Hierzu erklärt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:
„Das britische Volk hat in einer demokratischen Abstimmung entschieden, sich von der Europäischen Union und den damit verbundenen Vorteilen abzukehren. Dies bedeutet, dass sich unsere Beziehungen unweigerlich ändern werden, ganz gleich, wie hart wir jetzt auf ein enges Partnerschaftsabkommen hinarbeiten. Meine höchste Priorität ist daher sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU möglichst gut auf den 1. Januar 2021 vorbereitet sind.“
Michel Barnier, Chefunterhändler der EU-Kommission, ergänzt:
„Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger werden von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, betroffen sein. Nachdem die britische Regierung entschieden hat, den Übergangszeitraum nicht zu verlängern, wissen wir nun, dass diese Änderungen am 1. Januar 2021 kommen werden – mit oder ohne Abkommen. Wir helfen ihnen, sich so gut wie möglich darauf vorzubereiten.“
Mit der Mitteilung der Kommission haben alle Unternehmen, insbesondere diejenigen mit wirtschaftlichen Beziehungen ins Vereinigte Königreich, die Möglichkeit, sich über Verhaltenstipps in Hinblick auf das Ende des Überbrückungszeitraums zu informieren sowie mögliche individuelle Handlungsbedarfe für ihr Unternehmen zu identifizieren. Eine entsprechende Checkliste der EU unterstützt sie dabei.