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Vereinbarung der Welthandelsorganisation (WTO) erleichtert Zollabbau für Arzneimittel

Created by Simon Rock, NRW.BANK | |   Nordrhein-Westfalen Lokalnachrichten

Mit der gestiegenen Nachfrage nach Medizinprodukten, hauptsächlich verursacht durch die Corona-Pandemie, verstärkt sich in vielen Staaten die Tendenz zu protektionistischen Maßnahmen in Hinblick auf den eigenen Gesundheitsmarkt.

Mit der gestiegenen Nachfrage nach Medizinprodukten, hauptsächlich verursacht durch die Corona-Pandemie, verstärkt sich in vielen Staaten die Tendenz zu protektionistischen Maßnahmen in Hinblick auf den eigenen Gesundheitsmarkt.

Umso wichtiger ist es dabei, dass hierfür entsprechende WTO-Regeln existieren. Nicht nur dadurch kommen den bereits existierenden WTO-Regeln eine große Bedeutung zu.

Mit der „Vereinbarung über die Zollfreiheit pharmazeutischer Erzeugnisse“, die bereits 1995 in Kraft getreten ist, sind Regelungen für den Außenhandel von Arzneimitteln, jedoch nicht für Medizintechnik und Schutzausrüstung getroffen worden.

Bis heute haben über 30 Staaten dieser Vereinbarung rechtsverbindlich zugestimmt, die zusammen rund 2/3 des weltweiten Handels mit Pharmaprodukten ausmachen.

Momentan liegt der durchschnittliche Zollsatz auf Gesundheitsgüter weltweit bei knapp 5%, wobei der Satz der EU und der USA mit 1,5 bzw. rund 1% deutlich darunterliegt.

Das Ziel der Vereinbarung ist der weitere Abbau von Handelsbarrieren bis hin zu einem vollständigen Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Denn insbesondere wichtige Exportstaaten im Gesundheitsbereich wie China, Indien und Brasilien sind diesem Abkommen bislang nicht beigetreten.

Weiterführende Informationen zum Handel und Zöllen für pharmazeutische Produkte bietet das GTAI-Portal unter folgendem Link an:

https://www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollbericht/wto/wto-vereinbarung-ueber-zollfreiheit-pharmazeutischer-erzeugnisse-242660

 

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