Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. Auch die Entwicklung von Projektvorschlägen für entsprechende Verbundprojekte innerhalb europäischer Partnerschaften wird unterstützt. Förderfähig sind Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50.000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die förmlichen Projektanträge sind dem DLR Projektträger bis spätestens 31. Mai 2021 einzureichen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
ZENIT-Unterstützung
Im Auftrag der EU und mit Unterstützung des Landes NRW und der NRW.BANK unterstützt das NRW.Europa-Team aus ZENIT und NRW.BANK Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft bei ihren Horizont Europa-Aktivitäten. Zu den Angeboten gehört neben diversen Veranstaltungen und umfangreichen Beratungen rund um Fördermöglichkeiten oder die Kooperationspartnersuche auch ein monatlich erscheinender Newsletter. Herausgeber ist die NRW-Landesregierung. In deren Auftrag pflegt das Team auch den Internetauftritt „Horizont NRW“, auf dem es unter anderem Informationen zu aktuellen Veranstaltungen zum EU-Rahmenprogramm gibt.
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