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NextGenerationEU: Rat der EU genehmigt deutschen Aufbau- und Resilienzplan

Created by Bernd Meyer, ZENIT GmbH | |   Nordrhein-Westfalen Lokalnachrichten

Der Rat der EU hat heute (Dienstag) zwölf Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen des europäischen Konjunkturpakets NextGenerationEU genehmigt, darunter den Deutschlands. Die Pläne waren zuvor von der Europäischen Kommission gebilligt worden. Deutschland erhält insgesamt 25,6 Mrd. Euro.

Nach Annahme der Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung der Pläne können die Mitgliedstaaten Finanzhilfe- und Darlehensvereinbarungen unterzeichnen, die eine Vorfinanzierung von bis zu 13 % ermöglichen.


Illustration: EU recovery fund supports member states to kick-start the economy and build a more resilient, green and digital Europe.
Infografik – Recovery fund: the EU delivers
Vollständige Infografik

Im Juni hatte die Kommission dem Rat eine positive Bewertung der Pläne der zwölf Mitgliedstaaten sowie Vorschläge für Ratsbeschlüsse zur Billigung dieser Pläne übermittelt. Alle zwölf Mitgliedstaaten haben eine Vorfinanzierung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln beantragt. Die heutigen Ratsbeschlüsse sind der letzte Schritt, bevor die Mitgliedstaaten Zuschuss- und Darlehensvereinbarungen mit der Kommission schließen und die ersten Mittel zur Umsetzung ihrer nationalen Pläne erhalten können.

Die Beschlüsse im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ über fast die Hälfte der nationalen Pläne sind ein großer Fortschritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen Erholung Europas. Damit können die Mitgliedstaaten die ersten Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnen und die Vorfinanzierungszahlungen vorgenommen werden. Mit Unterstützung der EU können die Mitgliedstaaten die Reformen und Investitionen in Angriff nehmen, die für die Erholung, Stärkung und Umgestaltung unserer Volkswirtschaften erforderlich sind. Aufgrund dieser Ratsbeschlüsse können die Mitgliedstaaten die Mittel nicht nur verwenden, um die COVID-19-Krise zu überwinden, sondern auch um ein widerstandsfähigeres, grüneres und stärker digitalisiertes, innovativeres und wettbewerbsfähigeres Europa für die nächsten Generationen in der EU zu schaffen.

Andrej Šircelj, slowenischer Finanzminister


Mit den EU-Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Mrd. EUR sollen Reform- und Investitionsprojekte der Mitgliedstaaten unterstützt werden, um den Wirtschaftsaufschwung in Europa anzustoßen. Die Maßnahmen, die mit den nationalen Plänen genehmigt wurden, konzentrieren sich gemäß der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität auf sechs Politikbereiche („Säulen“). Hierzu zählen der ökologische und der digitale Wandel, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der soziale und territoriale Zusammenhalt.

Die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten für die wirtschaftliche Erholung und die Stärkung der Resilienz der EU zielen beispielsweise auf die Dekarbonisierung der Industrie, die Gebäuderenovierung, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und die Umschulung der Arbeitskräfte. Die Pläne berücksichtigen auch die länderspezifischen Empfehlungen, die während der Beratungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 und 2020 ausgesprochen wurden.


Hintergrund und weiteres Vorgehen

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist Kernstück des Aufbaupakets „Next Generation EU“, das der Wirtschaft der EU nach der COVID-19-Pandemie neuen Schwung verleihen soll, wobei gleichzeitig die größten Herausforderungen unserer Zeit, wie der Klimawandel und der digitale Wandel, in Angriff genommen werden. Um Unterstützung aus der Fazilität zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzpläne der Kommission vorlegen, die sie dann anhand der länderspezifischen Empfehlungen und der sechs Säulen der Fazilität bewertet.

Sofern mit dem betreffenden Mitgliedstaat keine längere Frist vereinbart wird, hat die Kommission nach Vorlage eines Einzelplans zwei Monate Zeit, diesen zu bewerten und einen Durchführungsbeschluss des Rates zu seiner Billigung vorzuschlagen. Anschließend prüft der Rat den Vorschlag in der Regel innerhalb von vier Wochen. Nach Annahme des vorgeschlagenen Beschlusses durch den Rat kann der Mitgliedstaat bilaterale Finanzierungsvereinbarungen mit der Kommission unterzeichnen und die vereinbarte Vorfinanzierung innerhalb von zwei Monaten erhalten.

Voraussetzung für weitere Auszahlungen aus der Fazilität ist eine positive Bewertung der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, wobei zu berücksichtigen ist, inwieweit die im Einzelplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden.

Quelle: EU Kommission
 

Weiterführende Informationen:
Link zur Pressemeldung der Europäischen Kommission vom 13.07.2021
Link zur Infografik NextGenerationEU


Für Fragen zu Fördermöglichkeiten für Start-Ups, kleinen und mittleren Unternehmen aber auch von Innovatoren wenden Sie sich gerne an den Experten des Enterprise Europe Network, Bernd Meyer, oder seine Kolleg:innen im NRW.Europa-Team.


Kontakt:

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Bernd Meyer
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