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Messeprogramm für kleine und mittlere innovative Unternehmen - Förderung von Messeständen durch das BAFA

Created by Andrea Dohle, ZENIT GmbH | |   Nordrhein-Westfalen Lokalnachrichten

Förderung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Messeteilnahme von kleinen und mittleren innovativen Unternehmen auf Einzelständen. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt (siehe Publikationen).


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen und älter als zehn Jahre sind
  • oder die jeweils gültige EU-Definition für ein mittleres Unternehmen (mehr als 49 sowie weniger als 250 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro oder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro) erfüllen.

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Wie hoch ist die Förderung?
Von den Gesamtausgaben der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und die von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für den Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Welche Messen / Veranstaltungen sind förderfähig?
Unter den förderfähigen Messen sind beispielsweise: parts2clean (Stuttgart), Intersolar Europe (München, Anuga (Köln), AIRTEC (München), A + A (Düsseldorf), aquanale / FSB (Köln), MEDICA / COMPAMED (Düsseldorf), productronica (München), Formnext (Frankfurt), Texcare International  (Frankfurt/Main) und viele mehr..... siehe:
Link zur Liste der förderfähigen Veranstaltungen

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Nutzen Sie diesen direkten Link, um Ihren Antrag online beim BAFA einzureichen:  https://fms.bafa.de/BafaFrame/mjiue
Aussteller reichen spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim BAFA einen Antrag zur Förderung der Messeteilnahme ein.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Alles Wichtige zur Förerung im Auslandsmessseprogramm finden Sie hier: BAFA


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Kontakt:

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für Nordrhein-Westfalen NRW.Europa
Andrea Dohle
Telefon: 0208 30004-34
E-Mail: ad(at)zenit.de

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