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Integration Mittelost- und Südosteuropas in den Europäischen Forschungsraum (EFR)

Created by Simon Rock | |   Nordrhein-Westfalen Lokalnachrichten

KMU können für die Vorbereitung von Forschungsanträgen mit osteuropäischen Partnern Fördermittel in Höhe von bis zu 120.000 Euro erhalten.

Gefördert wird hierbei die Vorbereitung multilateraler Anträge deutscher Wissenschaftsakteure mit den Partnern in den Zielländern zum EU-Rahmenprogramm Horizon Europe oder anderen EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen wie INTERREG oder Eurostars. Dabei ist vor allem der Aufbau von langfristigen Kooperationen erwünscht.

Themenschwerpunkte sind insbesondere die thematischen Bereiche im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, der Prioritätensetzung von Horizon Europe sowie den jeweiligen nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien der Partnerländer.

Das von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgelegte Förderprogramm  möchte dabei zu einem Ausgleich von Disparitäten in der Leistungsfähigkeit innerhalb Europas beitragen, insbesondere in Hinblick auf die Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Denn vor allem die östlichen Länder des Kontinents fallen nach einer Erhebung des EU-Scoreboards bei der Beteiligung an EU-Forschungs- und Innovationsprogramme im Ländervergleich zurück.

Deshalb sollen diese Länder verstärkt an den Europäischen Forschungsraum (ERA) herangeführt werden. Hierbei soll die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen gefördert werden.

Ziel der Fördermaßnahme ist es dementsprechend, die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftsakteure mit den mittelost- und südöstlichen Staaten in Europa auszubauen.

Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch KMU und Kommunen mit Sitz in Deutschland, wobei Konsortien aus mindestens drei förderfähigen Institutionen aus jeweils verschiedenen Ländern bestehen müssen. Davon muss wiederum mindestens eines aus einem der Zielländer kommen.

Als Zielländer dieses Förderprogramms gelten neben den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch die EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die potenziellen Beitrittskandidaten Bosnien-Herzegowina sowie Kosovo.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: Aufbau des Projektkonsortiums und Identifizierung mindestens eines Förderprogramms
  • Phase 2: Ausarbeitung des Förderantrags inklusive Antragstellung

Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 120.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Projektskizzen können dabei bis spätestens 31.05.2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen:

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-18-Bekanntmachung-Bridge2ERA2021.html

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Logo_Europ%C3%A4ischer_Forschungsraum.png
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