Beide Gesetze bilden zukünftig einen gemeinsamen Rahmen für digitale Dienstleistungen, welcher im EU-Binnenmarkt überall in gleicher Weise beachtet werden muss. Neben der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit im europäischen Binnenmarkt sind ein verbesserter Schutz der 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Europäischen Union sowie neue Chancen für europäische Unternehmen im digitalen Raum wesentliche Errungenschaften der neuen Regelungen.
Konkret verpflichtet der Digital Services Act (deutsch: Rechtsakt für digitale Dienste) große Internetkonzerne und Online-Suchmaschinen wie Metam, Google und Apple, illegale Inhalte stärker zu kontrollieren bzw. zu löschen. Dies betrifft gefälschte oder gefährliche Produkte, die Anstiftung zu Gewalt und Hass und gezielte Desinformation. Überdies wird Werbung, die sich speziell an Kinder richtet oder auf sensiblen Daten wie Religion, Geschlecht, Herkunft oder politischen Ansichten basiert, künftig verboten. Die Weiterleitung von sensiblen Daten an Unternehmen wird ebenfalls unterbunden. Soweit zur Durchsetzung der Rechtsakte notwendig, müssen große Internetkonzerne zur Schaffung von Transparenz den Regulierungsbehörden zukünftig die Algorithmen („Black Boxes“), welche ihre Plattformen steuern, offenlegen. Bei Verstößen werden hohe Strafen verhängt. Zum ersten Mal wird die Europäische Kommission zur Aufsichtsbehörde für "Gatekeeper", sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen. Europäische und nationale Regulierungsbehörden werden mit weitreichenden, neuen Kompetenzen zur Durchsetzung der Regelungen ausgestattet.
Der Digital Markets Act (deutsch: Rechtsakt für digitale Märkte) soll die Marktmacht der großen Internetkonzerne begrenzen und digitale Monopole von „Big Tech“ bekämpfen, um insbesondere innovativen, kleinen Technologieunternehmen faire Wettbewerbsbedingungen und neue Chancen zu eröffnen. So sollen z.B. Geschäftskund_innen auf bestehenden Plattformen großer Anbieter auch konkurrierende Produkte und Dienstleistungen bewerben und unabhängiger von großen Internetkonzernen Geschäftskontakte finden können. Weitere Reglungen betreffen die Entfernung vorinstallierter Software, welche großen Internetkonzernen bisher eine wettbewerbsschädliche Marktmacht ermöglichte.
Sollten die neuen Regelungen für Sie Probleme hervorrufen oder Sie der EU-Kommission Ihr Feedback übermitteln wollen, so können Sie dies über NRW.Europa tun. Bei Fragen steht Ihnen Adina Golombeck-Tauyatswala (0208 30004 55, ag@zenit.de) aus dem Feedback-Team von NRW.Europa gerne zur Verfügung!
Weitere Informationen zum Feedback an die EU unter folgendem Link.
Weitere Informationen zu DSA und DMA:
The Digital Services Act: ensuring a safe and accountable online environment