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Europa Info Mittelstand Februar 2018

Unternehmensbefragung zur KMU-Definition der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission überprüft derzeit die so genannte KMU-Definition im Rahmen einer Unternehmensbefragung (Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003). Die Kommission möchte sicherstellen, dass die KMU-Definition zweckmäßig bleibt und kleine europäische Unternehmen weiterhin durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden können.

Die Empfehlung gibt eine gemeinsame Definition des Begriffs "echtes" KMU vor. Ihre Hauptziele sind:

-  Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und Vermeidung einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen
-  Sicherstellung der Gleichbehandlung aller KMU
-  Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit von Maßnahmen für KMU.

"Echte" KMU sind Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe benachteiligt sein können. Mehrere EU-Maßnahmen sollen gewährleisten, dass diese KMU von finanzieller Unterstützung, Gebührenermäßigungen, verringertem Verwaltungsaufwand usw. profitieren. Die Ermittlung der "echten" KMU beruht auf drei Kriterien:

-        Mitarbeiterzahl
-        Finanzparameter
-        Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse.

Das Kriterium der Mitarbeiterzahl – unter 250 Vollzeitäquivalente pro Jahr – gilt als das wichtigste und muss eingehalten werden. Um die Leistung eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Mitbewerbern und den besonderen Gegebenheiten verschiedener Sektoren widerzuspiegeln, müssen finanzielle Parameter in Bezug auf den Umsatz (höchstens 50 Millionen) oder die Bilanzsumme (höchstens 43 Millionen) erfüllt werden. Die Überschreitung eines der beiden Höchstwerte ist erlaubt.

Angaben zur Befragung erfolgen vertraulich und anonym. Am Ende des Fragebogens sollte die 7-stellige Kennnummer des Enterprise Europe Network NRW.Europa angegeben werden, damit Ihr Beitrag regional zugeordnet werden kann: DE00614.

Hier der Link zu der Befragung:

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/targeted_sme_definition

Sie können Ihren Beitrag bis zum 12. März 2018 eingeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Marie-Theres Kraienhorst, ZENIT GmbH, Telefon: 0208 / 30004-21, E-Mail: mk@zenit.de

 

 

Neue Kooperationsgesuche von Unternehmen

Im Folgenden veröffentlichen wir einige aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen, die auf der Suche nach deutschen Geschäftspartnern sind.

Kooperationsgesuche Januar 2018 (PDF-Datei)

Wenn Sie ausführlichere Informationen zu den Unternehmen sowie die Kontaktdaten benötigen, oder selbst ein Kooperationsgesuch aufgeben wollen, schreiben Sie uns:

Marie-Theres Kraienhorst
E-Mail: mk@zenit.de

 

 

Dialog-Workshops Marktchance Europa für und mit Unternehmen

Auch in diesem Jahr organisiert NRW.Europa wieder eine Reihe von Dialog-Workshops zum Thema „Marktchance Europa“.

In den Workshops erhalten nordrhein-westfälische Unternehmen Unterstützung dabei, die Marktchancen des europäischen Binnenmarktes – und von Drittmärkten - zu erschließen und eine langfristig stabile Marktbearbeitung zu sichern.

Das Veranstaltungskonzept stellt bewusst die spezifische Bedarfssituation der Unternehmen in den Vordergrund. Die Vertreter der Firmen sollen zunächst Gelegenheit bekommen, ihre Anforderungen, Erfahrungen etc. in Bezug auf den europäischen Markt zu formulieren. Anknüpfend an die Kernthemen der Teilnehmer werden anschließend die Dienstleistungsangebote von NRW.Europa vorgestellt und konkrete Unterstützungsmaßnahmen durch NRW.Europa für die Teilnehmer ausgelotet.

Termine:

Düsseldorf, 26. April 2018                  www.nrweuropa.de/dialog26042018

Münster, 12.9.2018                            www.nrweuropa.de/dialog12092018

Mülheim an der Ruhr, 22.11.2018      www.nrweuropa.de/dialog22112018

 

 

Kommission prüft Mehrwertsteuer-Rückerstattungen in den Mitgliedstaaten

Im Rahmen einer Konformitätsprüfung will die EU-Kommission herausfinden, ob die Mehrwertsteuererstattungen an Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang stehen. In den nächsten acht Monaten werden die Steuervorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten überprüft, um sicherzustellen, dass die Erstattungsverfahren es den Unternehmen ermöglichen, Mehrwertsteuerguthaben sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schnell und einfach zurückzufordern. In der Studie wird beispielsweise untersucht, wie lange es dauert, bis die Verfahren in jedem Land abgeschlossen sind, und welche unnötigen Hürden im System bestehen, die finanzielle Risiken für die Unternehmen mit sich bringen können. Bei Verstößen könnte die Kommission beschließen, gegen die Vorschriften Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Kommission um einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum, in dem der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU, drastisch reduziert wird.
Weitere Informationen zur Reform des EU-Mehrwertsteuersystems http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3443_de.htm

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 15.2.2018

 

 

Neue Leitlinien helfen bei Ausschreibungsverfahren für EU-finanzierte Projekte

Um nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden herausgegeben. „Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen und die größtmögliche Wirkung jedes Euro, den die EU ausgibt, zum unmittelbaren Nutzen der Bürger zu gewährleisten“, so EU-Regionalkommissarin Corina Creţu. Die Leitlinien werden in Kürze in allen Amtssprachen verfügbar sein. Sie decken den gesamten Prozess von A bis Z ab, von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung.

Der Leitfaden ist über folgende Seite abrufbar:
http://ec.europa.eu/regional_policy/de/policy/how/improving-investment/public-procurement/guide/

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 13.2.2018

 

 

Brexit: Kommission veröffentlicht Entwurf für Übergangsregeln bis 2020

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf der Übergangsregelungen veröffentlicht, die in das Austrittsabkommen mit Vereinigten Königreich aufgenommen werden sollen. Die Regeln betreffen den Verbleib im Binnenmarkt und der Zollunion für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020.
Da das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 Teil des Binnenmarktes und der Zollunion (mit allen vier Freiheiten) bleiben wird, bleibt das Vereinigte Königreich an das EU-Recht und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs gebunden. Das Unionsrecht wird auch in diesem Zeitraum in vollem Umfang auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich Anwendung finden. Alle Änderungen, die während dieser Zeit am EU-Recht vorgenommen werden, sollten automatisch gelten. Da das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 ein Drittland sein wird, wird es nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der Union vertreten sein.

Hier finden Sie den Text zu den Übergangsregelungen:
https://ec.europa.eu/commission/publications/position-paper-transitional-arrangements-withdrawal-agreement_en

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland,
07.2.2018

 

 

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