Integration Mittelost- und Südosteuropas in den Europäischen Forschungsraum (EFR)
KMU können für die Vorbereitung von Forschungsanträgen mit osteuropäischen Partnern Fördermittel in Höhe von bis zu 120.000 Euro erhalten.
Gefördert wird die Vorbereitung multilateraler Anträge deutscher Wissenschaftsinstitutionen mit den Partnerinnen und Partnern in den Zielländern zum EU-Rahmenprogramm Horizont Europa oder anderen EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen wie INTERREG oder Eurostars. Hierbei ist vor allem der Aufbau langfristiger Kooperationen erwünscht.
Schwerpunkte der Förderung sind insbesondere die thematischen Bereiche im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, der Prioritätensetzung von Horizont Europa sowie den jeweiligen nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien der Partnerländer.
Das Förderprogramm„Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschungmöchte dabei Disparitäten in der Leistungsfähigkeit in Hinblick auf die Forschungs- und Innovationsaktivitäten innerhalb Europas ausgleichen. Denn insbesondere die östlichen Länder des Kontinents fallen nach einer Erhebung des EU-Scoreboards bei der Beteiligung an EU-Forschungs- und Innovationsprogramme im Ländervergleich zurück.
Eine Aufgabe ist es daher, diese Länder verstärkt an den Europäischen Forschungsraum (ERA) heranzuführen. Hierbei soll die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen gefördert werden.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftseinrichtungen mit den mittelost- und südöstlichen Staaten in Europa auszubauen.
Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch KMU und Kommunen mit Sitz in Deutschland, wobei die Konsortien aus mindestens drei förderfähigen Institutionen aus jeweils verschiedenen Ländern bestehen müssen. Davon muss mindestens eine aus einem der Zielländer kommen.
Zielländer dieses Förderprogramms sind neben den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch die EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die potenziellen Beitrittskandidaten Bosnien-Herzegowina und Kosovo.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
- Phase 1: Aufbau des Projektkonsortiums und Identifizierung mindestens eines Förderprogramms
- Phase 2: Ausarbeitung des Förderantrags inklusive Antragstellung
Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 120.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Projektskizzen können bis spätestens 31.05.2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Förderung stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung online zur Verfügung.
Kontakt:
Simon Rock
0211 - 91741 - 1406