Die EU-Kommission hat eine Reihe von Regulierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um öffentliche und private Finanzmittel für die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft zu mobilisieren. So werden ab 2025 auch größere mittelständische Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen. Sie sind somit direkt von den Regulierungsmaßnahmen der EU-Kommission betroffen. Es sind jedoch auch Auswirkungen auf nicht berichtspflichtige Unternehmen, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), absehbar. Da Großunternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Wertschöpfungskette berichten müssen, benötigen sie schließlich entsprechende Informationen von den KMU in ihrer Lieferkette. Auch Banken benötigen entsprechende Informationen ihrer Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe, damit sie zukünftig über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können.
Im Auftrag der Sparkassen und Volksbanken in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sowie der IHK Siegen haben Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn in der Studie „Die Förderung nachhaltiger Finanzierung durch die EU – Auswirkungen auf den Mittelstand“ die direkten und indirekten Auswirkungen der EU-Regulierung für die mittelständische Wirtschaft untersucht und dazu knapp 200 Unternehmen aus dem Siegener Kammerbezirk befragt.
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Die Förderung nachhaltiger Finanzierung durch die EU – Auswirkungen auf den Mittelstand