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Europa Info Mittelstand Dezember 2017

25. CORNET-Ausschreibungsrunde geöffnet

Die 25. Ausschreibungsrunde des internationalen Forschungsförderungsnetzwerks CORNET (kurz für Collective Research Networking) ist geöffnet. Bis zum 28. März 2018, 12 Uhr (MEZ), können Anträge online über das CORNET Submission Tool eingereicht werden.

CORNET organisiert zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr für internationale Projekte der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Förderung ist themenoffen angelegt und erfolgt auf nationaler Ebene. Von deutscher Seite werden CORNET-Projekte im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) gefördert. Die Koordinierung des Netzwerks durch die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) wird finanziell vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt.

Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der internationalen Projektkonsortien, zur Antragstellung und zu den Budgets der beteiligten Länder finden Interessenten auf der CORNET-Website in der Rubrik Calls for Proposals.

 

Neue Kooperationsgesuche von Unternehmen

Im Folgenden veröffentlichen wir einige aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen, die auf der Suche nach deutschen Geschäftspartnern sind.

Kooperationsgesuche November 2017 (PDF-Datei)

Wenn Sie ausführlichere Informationen zu den Unternehmen sowie die Kontaktdaten benötigen, oder selbst ein Kooperationsgesuch aufgeben wollen, schreiben Sie uns:

Marie-Theres Kraienhorst
E-Mail: mk@zenit.de

 

Weniger Bürokratieaufwand bei Struktur- und Investitionsfonds

Die Verhandlungsführer von Kommission, Europäischem Parlament und Rat haben sich am 12.12.2017 bei ihrer Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik bis 2020 geeinigt darauf geeinigt, den Zugang zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu vereinfachen. Der Bürokratieaufwand soll reduziert werde, zudem wird eine höhere Flexibilität und eine einfachere Kombination mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen angestrebt.   Außerdem gab das Europäische Parlament grünes Licht für die Verlängerung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis Ende 2020.

Weitere Informationen unter diesem Link.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 12.12.2017

 

Modernisierung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU

Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben eine politische Einigung über die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU erzielt.

Die vereinbarten Änderungen der Antidumpingverordnung und der Antisubventionsverordnung werden dazu beitragen, das EU-Handelsschutzinstrumentarium besser auf die Herausforderungen der globalen Wirtschaft auszurichten: Wirksamkeit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit für die Unternehmen werden gesteigert und in einigen Fällen wird die EU künftig höhere Zölle auf gedumpte Waren erheben können. Die vorliegende Einigung bildet den Abschluss eines Prozesses, der von der Kommission bereits im Jahr 2013 angestoßen wurde. Das Ergebnis ist ausgewogen und trägt den Interessen sowohl der Hersteller als auch der Verwender und der Einführer in der EU Rechnung.

Weiere Informationen unter diesem Link.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 05.12.2017

 

 

Ein zentrales digitales Zugangstor

Künftig werden Menschen und Unternehmen einen leichteren Zugang zu hochwertigen Informationen, Online-Verwaltungsverfahren und -Hilfsdiensten haben. Jedes Verfahren, das derzeit für Nutzer im jeweiligen Inland online zur Verfügung steht, wird nun für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten und in einer zusätzlichen EU-Sprache zugänglich sein. 13 wichtige Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, eine Unternehmensgründung oder die Beantragung von Sozialleistungen müssen online zugänglich gemacht werden. Nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung müssen wichtige Daten, die schon von nationalen Behörden aufgenommen wurden, nur einmal vorgelegt werden. Diese sollten anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, so dass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können.

Das zentrale digitale Zugangstor ist die Antwort auf den Bedarf der Nutzer in einer digitalen Welt. Es könnte Unternehmen dabei helfen, pro Jahr Einsparungen von mehr als 11 Mrd. EUR zu erzielen, und für EU-Bürger könnte es bis zu 855 000 Stunden weniger Zeitaufwand bedeuten. Von der Initiative werden diejenigen Bürger profitieren, die in ein anderes EU-Land ziehen oder dort Geschäfte tätigen, aber auch jene, die im eigenen Land bleiben wollen. Sie setzt ferner Anreize für Mitgliedstaaten, E-Government-Strategien einzuführen, um einen modernen und effizienten öffentlichen Dienst anbieten zu können.

Weitere Informationen unter diesem Link.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 30.11.2017

Neues Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen

Die EU-Finanzministern erzielen eine Einigung über eine Reihe von Maßnahmen, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen sollen. Das neue System macht es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU, leichter, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen. Das hilft auch den Mitgliedstaaten, die derzeit auf 5 Mrd. Euro jährlich veranschlagten Mehrwertsteuerverluste bei Online-Umsätzen zu verhindern.

Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen folgende Neuerungen:

  • Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen.
  • Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten über ein einheitliches nutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen.
  • Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen.
  • Es wird so künftig Steuerhinterziehungen vorgebeugt, bei denen für Waren von außerhalb der EU ein Wert von weniger als 22 Euro angegeben wurde, um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer in Anspruch zu nehmen, was zu Marktverzerrung und unlauterem Wettbewerb führen konnte.

    Weitere Informationen unter diesem Link.

    Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 05.12.2017

     

     

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