Europa Info Mittelstand Januar 2018
Neue Richtlinie für elektronische Zahlungen
Am 13. Januar 2018 ist die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft getreten, mit der elektronische Zahlungen für europäische Verbraucher günstiger, einfacher und sicherer werden. Die konkreten Maßnahmen lauten:
- Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für das Recht auf Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
- Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
- Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten. Diese Vorschriften werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung gültig, die von der Kommission am 27. November 2017 angenommen wurden;
- Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.
Die Richtlinie übernimmt und ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD1)), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig ein sichereres Umfeld für die Verbraucher gewährleistet wird.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 12.01.2018
Neue Regeln zur Verhinderung von Steuerhinterziehung
Seit Anfang Januar gelten neue Vorschriften zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die neuen Regeln sollen den Steuerbehörden bei der Bekämpfung der durch die Paradies-Papiere aufgedeckten Strukturen zur Steuerhinterziehung und Steuervermeidung helfen, indem sie Zugang zu Informationen über die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen, Trusts und Fonds ermöglicht.
Weitere Informationen unter:
https://ec.europa.eu/germany/news/20180103-verhinderung-steuerhinterziehung_de
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 3. Januar 2018
Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Rechte von atypischen Beschäftigten
Die Europäische Kommission will die bestehende EU-Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren, ergänzen und reformieren. Zusätzlich sollen neue Mindeststandards eingeführt werden, die allen Beschäftigten, auch solchen mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit zu ihren Arbeitsbedingungen geben sollen.
Konkret hat die Kommission folgendes vorgeschlagen:
- Angleichung des Begriffs „Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer“ an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, so dass europaweit die gleichen weitgefassten Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgedeckt sind;
- Aufnahme von derzeit ausgeschlossen oder neuen Beschäftigungsformen (z. B. geringfügige Beschäftigung und Arbeit auf Abruf) in den Geltungsbereich der Richtlinie;
- Recht auf Bereitstellung eines aktualisierten und erweiterten Informationspakets bereits am ersten Tag der Beschäftigung;
- Einführung neuer Mindestrechte;
- Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten und Rechtsbehelfe als letztes Mittel zur Streitbeilegung.
Die Kommission geht davon aus, dass im Vergleich zu heute zwei bis drei Millionen zusätzliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen von der vorgeschlagenen Richtlinie erfasst sein werden. Zugleich sollen Arbeitgeber vor zu viel Verwaltungsaufwand bewahrt werden.
Weitere informationen finden Sie hier:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5285_de.htm
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 21.12.2017
Konsultation zum Insektensterben
Fast jede zehnte Bienen- und Schmetterlingsart ist laut der Europäischen Roten Liste vom Aussterben bedroht. Auch zeigt eine Untersuchung zur Biodiversität, dass die Bestäubung zukünftig deutlich abnehmen könnte. Um dem Insektensterben entgegenzuwirken, plant die Kommission die Entwicklung einer europäischen Initiative für Bestäuber und fordert Wissenschaftler, Landwirte und Unternehmen, Umweltorganisationen, Behörden und Bürger auf, einen Beitrag zu leisten. Die Konsultation läuft bis zum 5. April 2018.
Weitere Informationen: Die öffentliche Konsultation
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/public_consultation_on_an_EU_initiative_for_pollinators
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 11.01.2018
Konsultation zu Transparenz im Lebensmittelrecht
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum europäischen Lebensmittelrecht gestartet. Grundlage bildet das kürzlich veröffentlichte Dokument zur Eignungsprüfung zum allgemeinen Lebensmittelrecht. In diesem wird auf die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei der Risikobewertung hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit Genehmigungen und einer effektiveren Risikokommunikation.
Die Konsultation ist auch eine Reaktion der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat, in der mehr Transparenz bei wissenschaftlichen Studien zu Lebensmitteln gefordert wurde. Die Konsultation läuft bis zum 20. März 2018.
Weitere Informationen:
Die Konsultation zum europäischen Lebensmittelrecht
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 23.01.2018
Neue Kooperationsgesuche von Unternehmen
Im Folgenden veröffentlichen wir einige aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen, die auf der Suche nach deutschen Geschäftspartnern sind.
Kooperationsgesuche Dezember 2017 (PDF-Datei)
Wenn Sie ausführlichere Informationen zu den Unternehmen sowie die Kontaktdaten benötigen, oder selbst ein Kooperationsgesuch aufgeben wollen, schreiben Sie uns:
Marie-Theres Kraienhorst
E-Mail: mk@zenit.de